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Genossenschaftsgesetz (GenG) Compliance

CoopPilot ist um den rechtlichen Rahmen des deutschen Genossenschaftsgesetzes (GenG) herum entwickelt.


Gesetzliche GenG-Standards

1. §11 Abs. 2 Nr. 3 GenG - Gründungsprüfung

Verpflichtender Assistent zur Durchsetzung von mindestens 3 Gründungsmitgliedern und Vorstandseignung.

2. §15a GenG - Digitale Mitgliederliste

Automatische elektronische Erfassung aller Mitglieder und Anteile für Registergerichte.

3. §43 GenG - Generalversammlung

Digitale Unterstützung bei Einladungen, Tagesordnungen, Vollmachten (§43 Abs. 5) und Niederschriften.

4. §65 GenG - Kündigung

Strukturierter Kündigungsworkflow zur Einhaltung gesetzlicher Fristen.