Gründungsprüfungs-Assistent (§11 Abs. 2 Nr. 3 GenG)
Nach §11 Abs. 2 Nr. 3 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) müssen neu gegründete Genossenschaften einer obligatorischen Gründungsprüfung durch einen zugelassenen Prüfungsverband unterzogen werden. CoopPilot digitalisiert diesen Prozess.
Gründungsprüfungs-Assistent
Der Assistent führt durch 4 Rechtsschritte:
- Phase 1: Allgemeine Infos & Geschäftsmodell
- Phase 2: Governance & Vorstandseignung (§11 GenG)
- Phase 3: Finanzplan & Kapitalbedarf
- Phase 4: Einreichung beim Prüfungsverband
Gesetzliche Compliance-Regeln
- Mindestmitgliederzahl: Mindestens 3 Gründungsmitglieder.
- Vorstandseignung: Volljährigkeit (18+), Lebenslauf und Mindestanteile.
- Satzungsprüfung: Satzung muss hochgeladen werden.