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Gründungsprüfungs-Assistent (§11 Abs. 2 Nr. 3 GenG)

Nach §11 Abs. 2 Nr. 3 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) müssen neu gegründete Genossenschaften einer obligatorischen Gründungsprüfung durch einen zugelassenen Prüfungsverband unterzogen werden. CoopPilot digitalisiert diesen Prozess.


Gründungsprüfungs-Assistent

Der Assistent führt durch 4 Rechtsschritte:

  1. Phase 1: Allgemeine Infos & Geschäftsmodell
  2. Phase 2: Governance & Vorstandseignung (§11 GenG)
  3. Phase 3: Finanzplan & Kapitalbedarf
  4. Phase 4: Einreichung beim Prüfungsverband

Gesetzliche Compliance-Regeln

  • Mindestmitgliederzahl: Mindestens 3 Gründungsmitglieder.
  • Vorstandseignung: Volljährigkeit (18+), Lebenslauf und Mindestanteile.
  • Satzungsprüfung: Satzung muss hochgeladen werden.